Wirbel um Bezüge der Porsche-Betriebsräte

Wie viel dürfen Betriebsräte verdienen? Ein höchstrichterliches Urteil des BGH zu diesem Thema hat jetzt bei Porsche zu Konsequenzen geführt und birgt erhebliches Unruhepotenzial: 

Mehr als ein Dutzend Betriebsräte der Volkswagen-Tochter Porsche wehren sich vor dem Arbeitsgericht Stuttgart gegen die teils erhebliche Kürzung ihrer Bezüge. Der Arbeitgeber zeigt Verständnis für das Vorgehen. 

Bezugskürzungen rechtens?  

Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 10.01.2023 – Az. 6 StR 133/22), das strenge Maßstäbe zur Betriebsratsvergütung aufgestellt hat. 

Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten einfach nach deren „hypothetischer Entwicklung“ zu bemessen. Dabei wird vereinfacht gesagt geschätzt, welchen Werdegang ein Arbeitnehmer ohne die Betriebsratstätigkeit eingeschlagen hätte. Der BGH verlangt konkrete Anknüpfungspunkte und Vergleichspersonen, deren Entwicklung als Maßstab dienen kann.  

Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Unternehmen daraufhin die Bezüge von Betriebsräten korrigiert -so auch Porsche.

Die Betriebsräte wollen nun prüfen lassen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 10.01.2023 – Az. 6 StR 133/22) rechtens ist.  

Ziel beider Seiten: Rechtssicherheit. 

Der Arbeitgeber steckt in einem Dilemma: Zahlt er den Betriebsräten zu wenig, haben diese einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Zahlung der Differenz. Zahlt er ihnen zu viel, können sich die verantwortlichen Personen wegen Untreue strafbar machen. Sollte es in Zukunft ein rechtskräftiges arbeitsgerichtliches Urteil geben, wird hierdurch Klarheit geschaffen.   

 

Autor dieses Beitrags:

RA Christian Michels

Anwalt Arbeitsrecht

 

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